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Kindererwerbsunfähigkeit

Ob Unfall oder Krankheit – in jedem Fall abgesichert

Kindererwerbsunfähigkeit: 8,49 €

Eine Krankheit oder ein Unfall Ihres Kindes reichen manchmal aus und alle Träume, die man für sein Kind hatte, sind zerstört. Bleibende Schäden können die Folge sein und bereiten Eltern die größten Ängste. Wird Ihr Kind zum Pflegefall, dann kann es nie selbst für sich sorgen. Sichern Sie deshalb Ihren Nachwuchs, für alle Fälle, mit einem lebenslangen, regelmäßigen Einkommen ab.

 

Unsere Leistungen sind Ihre Vorteile

  • Umfassender Rundum-Schutz bei Erwerbsunfähigkeit Ihres Kindes aufgrund Krankheit oder Unfallfolgen
  • Lebenslange monatliche Rente bis zu 1.000,- €
  • Absicherung ab dem 1. Geburtstag
  • Jährliche Rentenerhöhung im Rentenbezug durch unsere erwartete Gewinnbeteiligung**
  • Weltweiter Versicherungsschutz
 

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Das höchste Invaliditäts-Risiko bei Kindern ist eine Krankheit

Unfalldiagramm: Kinderschutz-Plan Kaum einer weiß: Bei Kindern bis 18 Jahren beruht eine spätere Schwerbehinderung zu weniger als 1% auf den Folgen eines Unfalls. Das Risiko, dass ein Kind durch eine Krankheit ein Leben lang nicht selbst für sich sorgen kann, wird dabei völlig unterschätzt. In ca. 88% aller Fälle mit bleibenden Schäden sind Krankheiten die Ursache. Hirnhautentzündung, Masern und Kinderlähmung – Krankheiten, die schon fast ausgestorben waren – sind durch mangelnde Vorsorge-Impfungen wieder auf dem Vormarsch. Im Falle eines Falles können enorme finanzielle Belastungen entstehen, die eine lebenslange Versorgung bedeuten

 

* Tarif CR JRAK (F), 6-jähriges Mädchen, Laufzeit der Risiko-Lebensversicherung und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung bis zum Endalter 25 Jahre, mtl. Auszahlung, Leistungsdauer der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung lebenslang, Leistung im Todesfall 2.500,- EUR, Zahlbeitrag nach Verrechnung der jeweiligen Gewinnanteile. Diese betragen derzeit:
-Für die Risiko-Lebensversicherung: 61 % des Tarif-Beitrags
-Für die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung für Kinder: 30 % des Tarif-Beitrags.

** Die Gewinnbeteiligung ist für das laufende Geschäftsjahr garantiert und kann sich in den Folgejahren ändern.

 
 
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